- volle Berufstätigkeit beider
Elternteile oder des alleinerziehenden Elternteils.
- Ausbildung (auch Sprachkurse) bzw.
Berufsvorbereitung; steht ein entsprechender Platz in Aussicht, kann
der Vertrag unter Vorbehalt des tatsächlichen Antritts (Nachweis
durch Vertrag o.ä.) geschlossen werden.
- wenn der OGS-Platz nachweislich
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht (hier werden
Alleinerziehende vorrangig behandelt). Bei Anwendung dieses
Kriteriums können noch weitere differenzierende Aspekte
Berücksichtigung finden (z.B. Anzahl der Stunden, Schichtdienst,
langer Anfahrtsweg…).
Weitere Kriterien sind:
- Soziale Aspekte
- Pädagogische Aspekte
Bei gleicher Rangfolge werden
zusätzlich folgende Kriterien herangezogen:
Verfahrensregelungen:
- Die Festlegung der Gewichtung der
Aufnahmekriterien erfolgt im OGS-Rat und wird jährlich von diesem
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
- Die Aufnahmeentscheidung erfolgt
im Rahmen eines transparenten Aufnahmeverfahrens, das durch den
OGS-Rat festgelegt wird.
- Der OGS-Träger legt einen
Stichtag für die Abgabe der Anmeldung und der erforderlichen
Dokumente fest und stellt bei persönlicher Abgabe auf Wunsch eine
Empfangsbestätigung aus.
- Kinder, die bei der Aufnahme nicht
berücksichtigt werden konnten, werden auf einer Warteliste geführt.
- Kinder verbleiben auf der
Warteliste, bis ihre Eltern der Einrichtung mitteilen, dass kein
Interesse mehr an einem OGS-Platz besteht beziehungsweise bis zur
Aufnahme.